Bei Solventum ermutigen wir alle Mitarbeitende und Personen, die mit Solventum interagieren, mögliches Fehlverhalten zu melden oder Fragen zu Compliance-Themen zu stellen und sich bei Problemen zu melden. Das ist der richtige Weg. Diejenigen, die Probleme melden, können sich darauf verlassen, dass sie vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind.
Erfahren Sie mehr über unseren Hinweisgebersystem sowie den Meldeprozess und unsere Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern vor Vergeltungsmaßnahmen. Beide entsprechen den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 sowie den lokalen Hinweisgeberschutzgesetzen der EU-Mitgliedsstaaten.